Einreisebestimmungen für Frankreich

EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR HUNDE IN FRANKREICH

Urlaub mit Hund in Frankreich: die Regeln

Für die Ferien mit Hund in Frankreich gelten die

EU-Einreisebestimmungen für Hunde

  • Mitnahme des EU-Heimtierausweises (neue Ausweise seit dem 29.12.2014, die alten Ausweise behalten jedoch ihre Gültigkeit.)
  • Ihr Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein (oder mit Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde und eindeutig lesbar ist).
  • Ihr Hund war Zeitpunkt der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 12 Wochen alt und die Impfung wurde von einem ermächtigten Tierarzt verabreicht. Die Gültigkeitsdauer der Impfung reicht bis zum Ende der vom Hersteller angegebenen Impfschutzdauer. Dies gilt auch im Falle von Wiederholungsimpfungen. Eine Wiederholungsimpfung gilt als Erstimpfung, sofern diese nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgte. Die Impfung liegt nicht vor dem Zeitpunkt der Kennzeichnung.
  • Ihre Einreise darf erst frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung empfohlenen Impfprotokolls erfolgen.

Reisen mit Welpen
Hunde die jünger sind als 15 Wochen dürfen nicht einreisen:
Welpen dürfen seit Anfang 2015 nur noch mit einer gültigen Tollwutimpfung reisen. Aus den Vorgaben für das Mindestalter (12 Wochen) und der Ausbildung des Impfschutzes (21 Tage) bedeutet dies, das Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen mitgenommen werden dürfen.

Mit wie viel Hunden auf Reisen?
Es dürfen maximal 5 Hunde auf Urlaubsreisen mitgenommen werden.

Verbotene Hunderassen
Frankreich kennt Hunde de 1. und 2. Kategorie, für die es unterschiedliche Bedingungen zur Ein- und Durchreise gibt. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Hund zu einer dieser Kategorien gehört, müssen Sie eine Bescheinigung (detalliert und verständlich für französische Behören) eines Tierarztes vorlegen können, die bestätigt, dass Ihr Hund nicht zu einer dieser beiden Kategorien gehört. Ohne diese Bescheinigung kann Ihr Hund unter Umständen beschlagnahmt werden.

Hunde ohne offizielle Stammbaumpapiere, deren Äusseres übereinkommt mit den folgenden Rassen gehören in Frankreich zur Kategorie 1:

  • American Staffordshire Terrier („Pittbul“)
  • Mastiff („Burbull“)
  • Tosa

Diese Hunde verboten zur Einreise und Durchfahrt.

Reinrassige Hunde des Typus American Staffordshire Terrier (Pittbul), Mastiff (Boerbull), Tosa gehören in Frankreich zur 2. Kategorie und sind unter folgenden Bedingungen zur Einreise und Durchfahrt erlaubt:

  • Ihr Hund muss in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sein. Dieses Dokument müssen Sie auf Nachfrage vorlegen können (Ausnahme Typus Rottweiler).
  • Ihr Hund muss während Ihres Aufenthalts in Frankreich (von einem Volljährigen) an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.
  • Ihr Hund ist nicht erlaubt in öffentlichen Verkehrsmitteln und Einrichtungen.

Hinweis: Dobermann und Dogge gehören nicht zur 1. oder 2. Kategorie und dürfen daher ohne Einschränkungen ein- und durchreisen. Wir empfehlen aber, einen Maulkorb mitzunehmen und diesen unter Umständen anzulegen.

Weitere nützliche Informationen u.a. zur Leinenpflicht, Strandregeln oder ob Ihr Hund mit ins Restaurant darf, finden Sie in unseren Länderinformationen zu Urlaub mit Hund in Frankreich.

Haftungsausschluss

Unsere Reiseinformatione beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung kann durch sitzplatzbrav nicht übernommen werden. Einreisebestimmungen (vor allem für bestimmte Hunderassen) können sich kurzfristig ändern. Halter einer als ‚potentiell gefährlich‘ eingestuften Hunderasse empfehlen wir bei der Reiseplanung immer, noch einmal die aktuellen Einreiseinformationen der Botschaft Ihres Urlaubslandes zu kontrollieren. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung.

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